Laut der Kanarischen Ferienvermieter-Vereinigung ASCAV könnten bis zu 90 Prozent der Ferienunterkünfte betroffen sein. Der Grund: Viele Eigentümer schaffen es nicht, sich rechtzeitig zu registrieren – bürokratische Hürden machen den Prozess laut ASCAV unnötig kompliziert. Die Vereinigung warnt: Sollte ein Großteil der Unterkünfte offline gehen, droht ein wirtschaftlicher Schaden von bis zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr.
Juristische Grauzone sorgt für Unruhe
Die Regelung sorgt nicht nur bei Vermietern für Unmut, sondern auch in der Politik. Mehrere Regionen – darunter Valencia, Andalusien und die Balearen – haben juristische Schritte eingeleitet. ASCAV hat Klage eingereicht und spricht von einem „illegalen Eingriff in regionale Kompetenzen“.
„Die Zentralregierung mischt sich in Angelegenheiten ein, die eindeutig Sache der Regionen sind“, kritisiert laut Canarian Weekly der ASCAV-Geschäftsführer Javier Martín. Besonders problematisch sei, dass die neuen Kriterien willkürlich angewendet würden – teilweise würden sogar städtebauliche Entscheidungen getroffen, für die die Registrierungsbehörde keine Zuständigkeit habe.
Tausende Klagen könnten folgen
Sollten die Inserate am 1. Juli tatsächlich entfernt werden, drohen tausende Einzelklagen von betroffenen Vermietern. ASCAV ruft Eigentümer dazu auf, sich juristisch zu wehren und ihre Rechte durchzusetzen.
Gleichzeitig fordert die Vereinigung ein Umdenken: Statt eines zusätzlichen Registers auf nationaler Ebene solle auf die bestehenden regionalen Verzeichnisse zurückgegriffen werden. „Die Regionen verfügen bereits über funktionierende Strukturen“, so Martín. Eine doppelte Registrierung sei weder effizient noch rechtskonform.
Zunehmender Druck – kaum Zeit zur Lösung
Viele Eigentümer berichten bereits, dass Plattformen wie Airbnb damit beginnen, nur noch gelistete Objekte mit nationaler Registrierung zuzulassen. Der Druck wächst, doch das oberste Gericht hat noch nicht über die Rechtmäßigkeit der Verordnung entschieden.
ASCAV-Präsidentin Doris Borrego fordert laut des Berichts einen Stopp der Umsetzung, bis eine rechtliche Klärung vorliegt: „Ein einheitliches System, das die regionalen Register einbindet und EU-Vorgaben respektiert, wäre der richtige Weg gewesen.“
Mit dem Stichtag am 1. Juli rückt die Frist gefährlich nahe – und tausende Ferienvermieter bangen um ihre wirtschaftliche Existenz.
Fazit: Die Einführung des nationalen Ferienwohnungsregisters wirft viele Fragen auf. Ob Eigentümer, Plattformen oder Regionalregierungen – alle Beteiligten befinden sich in einem rechtlichen Schwebezustand. Sollte keine schnelle Lösung gefunden werden, drohen spürbare Folgen für den Tourismus auf den Kanaren.
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