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Mittwoch, 14. Mai 2025

Kanarische Inseln klagen gegen zentrales Ferienwohnungsregister

Die kanarische Regierung klagt gegen Zentralregister für Ferienwohnungen
 Die Regierung der Kanarischen Inseln hat beim Verwaltungsgericht eine Klage gegen die spanische Zentralregierung eingereicht. Grund ist das neue Königliche Dekret 1312/2024, das ein landesweites Register für Ferienunterkünfte vorschreibt. Die Regionalregierung sieht darin einen Eingriff in ihre verfassungsmäßigen Kompetenzen.

Das umstrittene Dekret wurde am 23. Dezember 2024 verabschiedet und ist seit dem 1. Januar 2025 in Kraft. Die eigentliche Umsetzung ist allerdings erst für den 1. Juli geplant. Ziel des Dekrets ist die Schaffung eines einheitlichen Registers für Ferienunterkünfte sowie einer zentralen digitalen Plattform, die Informationen bündeln und den Datenaustausch zwischen Behörden erleichtern soll.


Die Zentralregierung begründet den Schritt mit dem Wunsch nach mehr Transparenz und einer besseren Kontrolle über den stark wachsenden Markt der Kurzzeitvermietungen.

Regionale Regierung sieht sich übergangen

Die kanarische Regierung sieht in der neuen Regelung jedoch einen Verstoß gegen die Verfassung, da die Zuständigkeit für Tourismus laut spanischem Recht bei den autonomen Regionen liegt. Regierungssprecher Alfonso Cabello betonte, dass es keine Konsultation mit den betroffenen Regionen gegeben habe – ein Punkt, den auch der spanische Staatsrat in seiner Stellungnahme kritisiert habe.

Bereits am 17. Februar hatte das kanarische Tourismusministerium unter Leitung von Jéssica de León eine offizielle Mitteilung an die Zentralregierung gesendet, um seine Einwände vorzubringen. Da keine Reaktion erfolgte, wurde nun der Rechtsweg beschritten.

Kritik an einseitiger Vorgehensweise

Die Regierung der Kanaren zeigte sich enttäuscht über das einseitige Vorgehen der nationalen Behörden bei einem Thema, das tiefgreifende Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft und das Zusammenleben vor Ort habe. Dennoch sei man zu einem konstruktiven Dialog mit den zuständigen Ministerien in Madrid bereit, um eine gemeinsame Lösung zu finden.

Zuständigkeit in der juristischen Prüfung

Im Zentrum des Rechtsstreits steht die Frage, wer in Spanien die rechtliche Kompetenz hat, den Markt für touristische Kurzzeitvermietungen zu regulieren. Während die Zentralregierung auf einheitliche Standards pocht, beharren die Kanarischen Inseln auf ihren autonomen Zuständigkeiten.

Nun liegt es an der Justiz, zu entscheiden, ob das Dekret mit der spanischen Verfassung vereinbar ist oder ob die Rechte der autonomen Regionen verletzt wurden.

Hintergrund:
Der Markt für Kurzzeitvermietungen hat in den letzten Jahren auf den Kanarischen Inseln stark zugenommen. Kritiker warnen vor negativen sozialen Folgen wie Wohnungsknappheit und steigenden Mieten – gleichzeitig ist der Tourismus eine der tragenden Säulen der regionalen Wirtschaft.

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